Urteil des AG Esslingen vom 07.12.2007 – Ausschluss des Schadenersatzanspruchs bei nachweislich erheblich vorgeschädigter Stossstange

Ist nach einem vom Geschädigten angefertigten Privatgutachten klar erkennbar, dass die angeblich beschädigte Stossstange bereits vor dem Unfalltag so erhebliche Schäden aufwies, dass sie sowohl optisch als auch technisch schwer beeinträchtigt war, scheidet ein Schadenersatzanspruch aus. Aus den Gründen: …Ausweislich des vom Kläger selbst vorgelegten Privatgutachten war die Stossstange bereits vor dem Anstoss mittig gebrochen … Urteil des AG Esslingen vom 07.12.2007 – Ausschluss des Schadenersatzanspruchs bei nachweislich erheblich vorgeschädigter Stossstange weiterlesen